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Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen

Um die Innovationskraft und das Wachstum der Wirtschaft zu steigern, gibt es auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene vielseitige Förderprogramme. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von dem Angebot und haben so die Möglichkeit, wettbewerbsfähig zu bleiben und sich auf die Anforderungen der Zukunft einzustellen. Das gilt gerade in Zeiten der Digitalisierung. Von der Unterstützung bei einem Gründungsvorhaben über Finanzierungen bei der Unternehmenserweiterung bis zu finanziellen Mitteln für Forschung und Entwicklung gibt es die unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten und Bedingungen. Wir kennen die einzelnen Anforderungen und geben Ihnen hier einen ersten Einblick, welche Fördermittel für Ihren Bedarf geeignet sind. Allen Programmen gemeinsam ist: Beginnen Sie auf keinen Fall mit der Maßnahme, bevor Ihnen eine Förderzusage vorliegt! Wir beraten Sie gerne bei konkreten Fragen.

Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen (KfW 441)

Ziel der Förderung ist es, gewerbliche und kommunale Unternehmen sowie deren Beschäftigte beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur zu schaffen.

Diesen Zuschuss können Sie voraus­sichtlich bis Dezember 2022 beantragen. Dann werden die Förder­mittel wahrscheinlich aus­geschöpft sein. Wir empfehlen eine zeit­nahe Antragstellung.

Mit dem neuen Zuschussprogramm "Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen" unterstützen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW ab sofort den Aufbau von Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge (Flotten- und Carsharing-Fahrzeuge). Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung von fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestationen inklusive der Netzanschlüsse. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen befinden, die zur gewerblichen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten, dienen.  
Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Sie finden eine Liste förderfähiger Ladestationen unter www.kfw.de/441-ladestation. Alle in dieser Liste aufgeführten Ladestationen erfüllen die technischen Anforderungen. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 900 Euro pro Ladepunkt.
Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände, gemeinnützige Unternehmen und Kirchen.  Anträge können ab sofort im KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Transformationsberatung NRW

Nachhaltigkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz sind aktuelle Themen für Unternehmen. Mit dem Förderprogramm Transformationsberatung erhalten KMU mithilfe von Unternehmensberatungen Unterstützung bei einer entsprechenden Aufstellung und Umstrukturierung ihres Unternehmens.

Viele stellen sich die Frage, wie eine entsprechende Weiterentwicklung mit der Wettbewerbsfähigkeit und effizientem Wirtschaften einhergehen kann. Auch das Wissen um dafür nötige Qualifikationen und Kompetenzen der Mitarbeitenden stellt viele KMU vor Herausforderungen.

Unter Einbezug der Mitarbeiterschaft werden gemeinsam Wege hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie die Entwicklung von Kompetenzen im Unternehmen erarbeitet. Insbesondere soll im Fokus stehen:

  • Entwicklung einer betriebsindividuellen Umwelt-/Klimastrategie
  • Erarbeitung einer umweltorientierten strategischen Personalentwicklung
  • Etablierung einer neuen „Umweltkultur“ im Unternehmen mittels Planung betriebsspezifischer Maßnahmen

Das Förderprogramm richtet sich an KMU ab zehn Mitarbeitenden in NRW. Es werden maximal zwölf Beratungstage mit je 40% (maximal 400 Euro pro Tag) gefördert. Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen erhalten Sie fortlaufend hier.

Land fördert Digitalisierung im Handel, Gastgewerbe und Tourismus

Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe können Unterstützung aus den Förderprogrammen „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ beantragen. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können bis zu 2.000 Euro erhalten.

In der gastgewerblichen und touristischen Wirtschaft werden beispielsweise gefördert:

  • Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
  • Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme).

Weitere Informationen gibt es hier.

Antragstellung für Gastgewerbe und Tourismus hier.

Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!

Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Die Qualifizierungsoffensive ist ein Angebot der

Bundesagentur für Arbeit.

Der Arbeitgeber-Service berät bei der gezielten Qualifizierung hrer Beschäftigten  – individuell und vor Ort. Mit dem Beratungsangebot erhalten Sie Unterstützung bei ...

  • der Analyse Ihrer aktuellen Personalstruktur. Daraus wird eine Empfehlungen für Ihre Personalplanung abgeleitet.
  • der Identifizierung von Entwicklungspotenzialen Ihrer Beschäftigten und der Ermittlung von konkretem Weiterbildungsbedarf.
  • der Planung Ihrer Qualifizierungen und deren Umsetzung.
  • der Beantragung der Förderleistungen.
  • der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten während Kurzarbeit.

Am Ende der Beratung steht ein Weiterbildungskonzept, das genau auf den Bedarf Ihres Betriebes zugeschnitten ist.

Voraussetzungen für die Förderleistungen

Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein: 

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.
  • Der Berufabschluss des Beschäftigten liegt mind. vier Jahre zurück.

Damit Sie die berufliche Weiterbildung an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können eine Pauschaule erhalten, wenn durch die Weiterbildung zusätzliche Ausgaben anfallen. Das können zum Beispiel Kosten für eine Unterkunft, zusätzliche Kinderbetreuung oder die Anfahrt sein.

Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie hier.

„Digital Jetzt“

Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands 

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

„Digital Jetzt“ im Überblick

Wer die Förderung beantragen kann

Mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Laufzeit der Förderung

Das Antragsstellungstool ist seit dem 7. September 2020 freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Das sind die Ziele des Programms

Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:

  • Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
  • Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
  • Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
  • Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
  • Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
  • Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
  • Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen

Weitere Informationen und Antragstellung.

Bildungsscheck NRW

Direkt bei der Wirtschaftsförderung beantragen können Sie Weiterbildungsförderungen für Ihre Mitarbeitenden im Rahmen des Bildungsschecks NRW. Ziel ist die Fachkräftesicherung. Der Bildungsscheck bietet Betrieben die Möglichkeit, die fachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ihrer Mitarbeiter auszubauen, um neuen Anforderungen – gerade im Hinblick auf die Digitalisierung – gerecht zu werden.

Gegenstand der Förderung und Förderumfang

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützen das Land Nordrhein-Westfalen und der Europäische Sozialfonds die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich mit der finanziellen Unterstützung insbesondere an kleine und mittlere Betriebe: 50 Prozent der Kursgebühren, max. 500 Euro pro Person; bis zu zehn Personen pro Jahr.

Voraussetzung

Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in NRW mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigten). Hier können Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr für ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit des individuellen Bildungsschecks. Dieser richtet sich an Einzelpersonen und hier insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige mit Wohnsitz in NRW. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 40.000 Euro (80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen. Hierzu berät z. B. die IHK oder die VHS.

Kontakt betrieblicher Zugang:

Kreis Minden-Lübbecke
Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Catharina Behl
Portastraße 13 | 32423 Minden
0571/ 807 23130
c.behl@minden-luebbecke.de

www.minden-luebbecke.de

Kontakt individueller & betriebl. Zugang:
IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH
Zweigstelle Minden
Petra Gerbracht
Simeonsplatz 2 | 32423 Minden
0571 / 38538-20
petra.gerbracht@ihk-akademie.de

www.ostwestfalen.ihk.de

Potentialberatung

Mit der Potentialberatung NRW werden Unternehmen bei der Entwicklung strategischer Überlegungen und Maßnahmen unterstützt. Es geht um die Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Ermittlung von Handlungspotenzialen unter Einbindung der Mitarbeiter sowie der Entwicklung von Handlungszielen und -plänen in unterstützender Begleitung.

Potentialberatung

Mit der Potentialberatung NRW werden Unternehmen bei der Entwicklung strategischer Überlegungen und Maßnahmen unterstützt. Es geht um die Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Ermittlung von Handlungspotenzialen unter Einbindung der Mitarbeiter sowie der Entwicklung von Handlungszielen und -plänen in unterstützender Begleitung.

Gegenstand der Förderung

Unterstützung von Betrieben und Beschäftigten, Potenziale zu erkennen und betriebliche Lösungen zu finden. Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens und die Entwicklung von Lösungswegen und Handlungszielen zur Verbesserung der Organisations- und Personalentwicklung im Unternehmen.

Förderumfang

Übernahme von 50 Prozent der notwendigen Ausgaben bei Förderung von max. 500 Euro pro Beratungstag. Max. zehn Beratungstage innerhalb von drei Jahren.

Voraussetzung

Das Unternehmen muss seinen Sitz in NRW vorweisen und wirtschaftlich tätig sein. Zudem darf es in den letzten 36 Monaten nicht schon eine Förderung durch die Potentialberatung bekommen haben. Das Unternehmen muss die De-minimis-Kriterien erfüllen und nicht mehr als maximal 200.000 Euro in zwei Wirtschaftsjahren an De-minimis-pflichtigen Förderungen erhalten. Zudem muss vor Antragstellung eine Förderberatung durch eine zugelassene Stelle erfolgt sein.

Kontakt

Regionalagentur OWL
Kreise Herford, Minden-Lübbecke
Turnerstraße 5 – 9, 33602 Bielefeld
0571/ 807 23161 (montags)
05221/ 182405-14 (dienstags)
0521/ 96733-282 (Mi-Fr)
info@regionalagentur-owl.de
www.regionalagentur-owl.de

IHK Ostwestfalen
Zweigstelle Minden
Nadine Obersundermeyer
Simeonsplatz 2, 32423 Minden
0571 / 38538-12
n.obersundermeyer@ostwestfalen.ihk.de
www.ostwestfalen.ihk.de

www.gib.nrw.de

Go Digital

Mit Hilfe von Beratungsdienstleistungen unterstützt das Förderprogramm „go-digital“ kleine und mittlere Unternehmen, damit diese mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt halten können.

Gegenstand der Förderung

Autorisierte Beratungsunternehmen auf dem Gebiet der Informationstechnologie führen Analysen durch, beraten individuell und fachlich und setzen die in diesem Rahmen empfohlenen Maßnahmen um. Das Programm umfasst drei Module:
• IT-Sicherheit
• Internet-Marketing
• Digitale Geschäftsprozesse

Förderumfang

Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul und gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Voraussetzung

Begünstigt sind in Deutschland ansässige, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks oder Niederlassungen in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und deren Vorjahresumsatz- bzw. die Vorjahresbilanzsumme höchstens 20 Mio. Euro betragen hat. Des Weiteren muss die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung vorliegen.

Kontakt

Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
EuroNorm GmbH
Stralauer Platz 34, 10243 Berlin
030 / 97003-333
go-digital@euronorm.de

www.innovation-beratung-foerderung.de

 

NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation

Es gilt neue digitale Technologien und Maßnahmen zu implementieren oder (sonstige) Innovationen bei Produkten, Verfahren oder Prozessen anzustoßen.

Gegenstand der Förderung

Mit dem Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit werden Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen unterstützt. Förderfähig sind Investitionsvorhaben aus folgenden drei Bereichen:
• Digitale Produktion und Verfahren
• Digitale Produkte
• Digitale Strategie und Organisation

Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm, die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren zum Ziel haben. Das Förderdarlehen kann ebenfalls für bestimmte Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiefeldern beantragt werden.

Förderumfang

Gefördert werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren und endfällige Darlehen mit Laufzeiten von drei Jahren bei einem festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Der Finanzierungsanteilkann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die gewährte Kreditsumme beträgt mind. 25.000 Euro bis max. 10 Mio. Euro. Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten. Die Auszahlung beträgt 100 Prozent.

Voraussetzung

Das in Nordrhein-Westfalen betriebene, gewerbliche Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und bereits seit mindestens zwei Jahren bestehen. Darüber hinaus darf der Gesamtumsatz nicht über 500 Mio. Euro im Jahr betragen. Das zu finanzierende Vorhaben sollte einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.

Kontakt

NRW.BANK
Hauptsitz Münster
Förderberatung Westfalen/Lippe
Friedrichstraße 1, 48145 Münster
0251 / 91741 0
info@nrwbank.de
www.nrwbank.de

 

NRW.BANK.Universalkredit

Zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für Vorhaben im In- und Ausland.

Gegenstand der Förderung

Die Darlehen können zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs eingesetzt werden, z.B. für Investitionsmaßnahmen und /oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf. Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Förderumfang

Gefördert werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren und endfällige Darlehen mit Laufzeiten von drei, fünf oder 12 Jahren bei einem festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Der Finanzierungs-anteil kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten. Die Auszahlung beträgt 100 Prozent.

Voraussetzung

Vorhaben in anderen Bundesländern und im Ausland müssen einen positiven NRW-Effekt aufweisen. Antragsberechtigt sind Existenzgründer/innen, mittelständische Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz - einschließlich verbundener Unternehmen - 500 Mio Euro nicht überschreitet) und Angehörige der freien Berufe.

Kontakt

NRW.BANK
Hauptsitz Münster
Förderberatung Westfalen/Lippe
Friedrichstraße 1, 48145 Münster
0251 / 91741 0
info@nrwbank.de
www.nrwbank.de

 

It ́s owl Transfergutschein

(für KMU bis 249 Beschäftigte)

Kernziel ist die Entwicklung innovativer Produkte, Prozesse, Geschäftsmodelle, Methoden und Verfahren zur Gestaltung der digitalen Transformation.

Gegenstand der Förderung

Durch das it’s OWL Transfermodell haben seit 2012 auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU im Sinne der EU-Definition) in OWL die Möglichkeit, von neuen Technologien großer Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu profitieren. Themenfelder für Transferprojekte können zum Beispiel Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, Lösungen im Bereich der intelligenten Vernetzung von Maschinen und Anlagen, die Analyse und Verbesserung von IT-Sicherheitsstrategien, die Gestaltung von Mensch-Maschine-Schnittstellen, Potenzialanalysen für den Einsatz von Selbstoptimierung, Strategien für ein effizientes Energiemanagement oder Maßnahmen zur Implementierung neuer Geschäftsmodelle sein, wobei die Förderung ausschließlich aus der wissenschaftlichen Unterstützung durch die Forschungseinrichtungen (keine Förderung von Investitionen) besteht.

Förderumfang

Zwei Gutscheinvarianten: Variante A umfasst Analyse- und Konzeptionsaufträge der Unternehmen an die Forschungs-einrichtungen (max. Fördersumme: 20.000 Euro). Die Variante B ist für Erprobungs- und Umsetzungsaufträge vorgesehen (max. Förder-summe: 40.000 Euro). Bei kleinen Unternehmen bis 50 Mitarbeiter erfolgt die Erstattung bis zu 80 Prozent. Bei mittleren Unternehmen mit > 50 und bis zu 249 Beschäftigten ist eine Förderung von bis zu 60 Prozent möglich. Das Gutscheinmodell sieht vor, dass die KMU zuerst in Vorleistung treten und anschließend ihre Kosten anteilig erstattet bekommen. Für Transferprojekte stehen bis 2023 insgesamt fünf Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Voraussetzung

Das Unternehmen muss sich mit seiner Betriebsstätte in NRW befinden und die KMU-Kriterien erfüllen. Der Umsatz darf darüber hinaus nicht mehr als 50 Mio. Euro oder die Bilanzsumme nicht mehr als 43 Mio. Euro im Jahr betragen. Zudem darf das Unternehmen in den letzten drei Kalenderjahren nicht mehr als 200.000 € Förderung erhalten haben (De-minimis) und dem it`s OWL e.V. als Fördermitglied beitreten.

Kontakt

it's OWL Clustermanagement GmbH
Technologietransfer / Arbeit 4.0 NRW.Innovationspartner
Klaus-Peter Jansen
Zukunftsmeile 1, 33102 Paderborn
05251 / 5465273
k.jansen@its-owl.de
www.its-owl.de

 

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Mit ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum – verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen – geleistet werden.

Gegenstand der Förderung

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Diese Projekte können als ZIM-Einzelprojekte, ZIM-Kooperationsprojekte oder ZIM-Kooperationsnetzwerke gefördert werden. Zusätzlich unterstützt ZIM die Markteinführung dieser Entwicklungen.

Förderumfang

ZIM-Einzelprojekte: max. 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, die auf max. 380.000 Euro begrenzt sind. ZIM-Kooperationsprojekte: Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, die auf max. 380.000 Euro begrenzt sind. ZIM-Kooperationsnetzwerke: Gefördert werden Leistungen des Netzwerkmanagements von max. 380.000 Euro.

Voraussetzung

Voraussetzungen für eine Förderung sind ein hoher Innovationsgehaltmit technischen Risiken sowie gute Marktchancen. Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und maximal 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Kontakt

InnoZent OWL e.V.

Zukunftsmeile 2

33102 Paderborn
Tel.: +49 5251 . 8794 - 690

info@innozentowl.de
www.innozent-owl.de

www.zim.de

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