Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen
Um die Innovationskraft und das Wachstum der Wirtschaft zu steigern, gibt es auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene vielseitige Förderprogramme. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von dem Angebot und haben so die Möglichkeit, wettbewerbsfähig zu bleiben und sich auf die Anforderungen der Zukunft einzustellen. Das gilt gerade in Zeiten der Digitalisierung. Von der Unterstützung bei einem Gründungsvorhaben über Finanzierungen bei der Unternehmenserweiterung bis zu finanziellen Mitteln für Forschung und Entwicklung gibt es die unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten und Bedingungen. Wir kennen die einzelnen Anforderungen und geben Ihnen hier einen ersten Einblick, welche Fördermittel für Ihren Bedarf geeignet sind. Allen Programmen gemeinsam ist: Beginnen Sie auf keinen Fall mit der Maßnahme, bevor Ihnen eine Förderzusage vorliegt! Wir beraten Sie gerne bei konkreten Fragen.
INQA-Coaching
INQA-Coaching unterstützt Betriebe dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. INQA-Coaching bietet niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsleistungen und hilft Unternehmen damit, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz, hält sie wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte.
INQA-Coaching baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch Plus auf. Es wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.
Wie läuft INQA-Coaching ab?
INQA-Coaching erfolgt anhand einer agilen Methode, die Unternehmensführung und Beschäftigten einen gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess ermöglicht sowie Betriebe zum agilen Arbeiten befähigen soll. Davon profitieren können Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.
Bis zu 80 Prozent der Beratungsleistungen von maximal 12 Beratungstagen können übernommen werden.
Betriebe, die sich für INQA-Coaching interessieren, können in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) eine Erstberatung in Anspruch nehmen. In dieser werden die Fördervoraussetzungen sowie der konkrete betriebliche Unterstützungsbedarf geklärt. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus. Diesen löst das Unternehmen anschließend bei einem autorisierten INQA-Coach ein – alle zertifizierten INQA-Coaches und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie mit Hilfe dieses Tools. Das Coaching muss dann innerhalb von 7 Monaten nach Ausgabe des Schecks abgeschlossen sein.
Weiterführende Informationen finden Sie im INQA-Coaching Flyer.
Wer kann INQA-Coaching beantragen?
Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen mit mindestens einem und maximal 250 Beschäftigten. Das Unternehmen besteht seit mind. zwei Jahren am Markt und Sitz und Arbeitsstätte liegen in Deutschland.
Wie läuft die Antragsstellung ab?
Die mit der Beratung beauftragte Unternehmensberatung muss über eine Zulassung zu dieser Förderung verfügen. Vor Beginn des betrieblichen Beratungsprozesses wird eine fachliche Stellungnahme und Freigabe zum Vorhaben durch eine Beratungsstelle (IBS) zwingend vorausgesetzt.
Die Regionalagentur OWL ist Beratungsstelle für Unternehmen in den Regionen Ostwestfalen-Lippe, Hellweg-Hochsauerland und Westfälisches Ruhrgebiet. Sie erreichen die Kollegen unter inqa@regionalagentur-owl.de.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!
Der Arbeitgeber-Service berät bei der gezielten Qualifizierung hrer Beschäftigten – individuell und vor Ort. Mit dem Beratungsangebot erhalten Sie Unterstützung bei ...
- der Analyse Ihrer aktuellen Personalstruktur. Daraus wird eine Empfehlungen für Ihre Personalplanung abgeleitet.
- der Identifizierung von Entwicklungspotenzialen Ihrer Beschäftigten und der Ermittlung von konkretem Weiterbildungsbedarf.
- der Planung Ihrer Qualifizierungen und deren Umsetzung.
- der Beantragung der Förderleistungen.
- der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten während Kurzarbeit.
Am Ende der Beratung steht ein Weiterbildungskonzept, das genau auf den Bedarf Ihres Betriebes zugeschnitten ist.
Voraussetzungen für die Förderleistungen
Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.
- Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.
- Der Berufabschluss des Beschäftigten liegt mind. vier Jahre zurück.
Damit Sie die berufliche Weiterbildung an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können eine Pauschaule erhalten, wenn durch die Weiterbildung zusätzliche Ausgaben anfallen. Das können zum Beispiel Kosten für eine Unterkunft, zusätzliche Kinderbetreuung oder die Anfahrt sein.
Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie hier.
„Digital Jetzt“
Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
„Digital Jetzt“ im Überblick
Wer die Förderung beantragen kann
Mittelständische Unternehmen
- aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
- mit 3 bis 499 Beschäftigten,
die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen
Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser
- beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
- erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
- zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
- stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.
Außerdem:
- Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
- Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
- Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Laufzeit der Förderung
Das Antragsstellungstool ist seit dem 7. September 2020 freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.
Das sind die Ziele des Programms
Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:
- Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
- Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
- Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
- Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
- Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
- Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
- Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
- Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen
Bildungsscheck NRW - nur noch bis 31.12.23 möglich!
Direkt bei der Wirtschaftsförderung beantragen können Sie Weiterbildungsförderungen für Ihre Mitarbeitenden im Rahmen des Bildungsschecks NRW. Ziel ist die Fachkräftesicherung. Der Bildungsscheck bietet Betrieben die Möglichkeit, die fachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ihrer Mitarbeiter auszubauen, um neuen Anforderungen – gerade im Hinblick auf die Digitalisierung – gerecht zu werden.
Gegenstand der Förderung und Förderumfang
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützen das Land Nordrhein-Westfalen und der Europäische Sozialfonds die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich mit der finanziellen Unterstützung insbesondere an kleine und mittlere Betriebe: 50 Prozent der Kursgebühren, max. 500 Euro pro Person; bis zu zehn Personen pro Jahr.
Voraussetzung
Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in NRW mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigten). Hier können Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr für ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit des individuellen Bildungsschecks. Dieser richtet sich an Einzelpersonen und hier insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige mit Wohnsitz in NRW. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 40.000 Euro (80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen. Hierzu berät z. B. die IHK oder die VHS.
Kontakt betrieblicher Zugang:
Kreis Minden-Lübbecke
Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Catharina Behl
Portastraße 13 | 32423 Minden
0571/ 807 23130
c.behl@minden-luebbecke.de
Kontakt individueller & betriebl. Zugang:
IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH | Volkshochschule Minden/Bad Oeynhausen | Volkshochschule Lübbecker Land |
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Zweigstelle Minden / Petra Gerbracht |
Sönke Kirsch |
Peter Fleig-Malek |
Simeonsplatz 2 32423 Minden |
Wilhelm-Kern-Platz 4 32339 Espelkamp |
|
0571 / 38538-20 | 0571 / 83766-20 |
05772 / 97710 |
petra.gerbracht@ihk-akademie.de |
kirsch@vhs-minden.de |
info@vhs-luebbeckerland.de |
www.ostwestfalen.ihk.de |
Potential- und Transformationsberatung
Mit der Potentialberatung NRW werden Unternehmen bei der Entwicklung strategischer Überlegungen und Maßnahmen unterstützt. Es geht um die Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Ermittlung von Handlungspotenzialen unter Einbindung der Mitarbeiter sowie der Entwicklung von Handlungszielen und -plänen in unterstützender Begleitung. Die Transformationsberatung unterstützt Unternehmen umweltverträgliche Lösungen und den Übergang für ein klimaneutrales und digitales Wirtschaften zu gestalten.
Potentialberatung
Wenn in Unternehmen Zeit und Raum für strategische Überlegungen und Maßnahmen fehlen, werden wertvolle Ressourcen häufig nicht ausgeschöpft. Die Potentialberatung unterstützt den Start in Modernisierungs- und Veränderungsprozesse, setzt Impulse im Betrieb und nimmt die Organisation als Ganzes in den Blick.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen mit einem Zuschuss von 40% - bis zu 400 Euro - je Beratungstag, insgesamt max. acht Tage, für externe Beratung. Betriebe können entlang fünf zentraler Themenbereiche beteiligungsorientiert ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:
- Arbeitsorganisation
Dabei kann es gehen um die Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb, den Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle, interner / externer Kommunikation und Kooperation, die Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden. - Personalentwicklung
Themen können sein: Personalentwicklung, Qualifizierungsberatung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit Innovationen durch kompetente Beschäftigte. - Demografischer Wandel
Dazu gehören insbesondere Wissensmanagement, alternsgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, damit (insbesondere ältere) Beschäftigte ihre Arbeit lange und gesund ausüben können. - Digitalisierung
Hier geht es insbesondere um die Gestaltung von Arbeit und Technik. - Gesundheit
Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements und Work-Life-Balance.
Für detailierte Informationen zu den Themenbereichen klicken Sie bitte hier.
Die Potentialberatung erfolgt beteiligungsorientiert, d.h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Prozess mit eingebunden. Unter der professionellen Begleitung der Unternehmensberatung werden Handlungsziele definiert, konkrete Maßnahmen festgelegt und die ersten Schritte umgesetzt.
Die Transformationsberatung NRW
Nachhaltigkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz sind aktuelle Themen für kleine und mittelständische Unternehmen. Viele stellen sich die Frage, wie eine entsprechende Weiterentwicklung mit der Wettbewerbsfähigkeit und effizientem Wirtschaften einhergehen kann. Auch das Wissen um dafür nötige Qualifikationen und Kompetenzen der Mitarbeitenden stellt viele KMU vor Herausforderungen. Mit dem Förderprogramm Transformationsberatung erhalten KMU mithilfe von Unternehmensberatungen Unterstützung bei einer entsprechenden Aufstellung und Umstrukturierung ihres Unternehmens.
Unter Einbezug der Mitarbeiterschaft werden gemeinsam Wege hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie die Entwicklung von Kompetenzen im Unternehmen erarbeitet. Insbesondere soll im Fokus stehen:
- Entwicklung einer betriebsindividuellen Umwelt-/Klimastrategie
- Erarbeitung einer umweltorientierten strategischen Personalentwicklung
- Etablierung einer neuen „Umweltkultur“ im Unternehmen mittels Planung betriebsspezifischer Maßnahmen
Das Förderprogramm richtet sich an KMU in NRW. Es werden maximal zwölf Beratungstage mit je 40% (maximal 400 Euro pro Tag) gefördert. Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen erhalten Sie fortlaufend hier.
Ansprechpartner:
OstWestfalenLippe GmbH
Leonhard Koehler
Regionalagentur OWL, Kreis Herford & Kreis Minden-Lübbecke
0521/96733-282
l.koehler@regionalagentur-owl.de
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft und Abläufe ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln und so auch in Zukunft einer der wirtschaftlichen Motoren des Landes zu sein.
Der Fokus des Programms richtet sich darauf, die eigenen Prozesse zu digitalisieren und Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren innovativ und intelligent weiter- oder neu zu entwickeln. Mit konkreten Projekten im eigenen Unternehmen können so branchenweite Trends maßgeschneidert aufgegriffen werden und ein Wissens- und Technologietransfer vorangetrieben werden. Es geht darum, eine breite Basis für digitale Transformation und innovativen Wandel kontinuierlich zu fördern und gleichzeitig Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, sich bestmöglich auf dem Markt behaupten zu können.
Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich dabei in mehrere Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen: Die drei Varianten der Gutscheinförderung MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation ermöglichen es Unternehmerinnen und Unternehmern, ihre Betriebsabläufe effizient und digital abzubilden und projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen. Mithilfe eines MID-Assistenten oder einer MID-Assistentin kann eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent neu eingestellt werden und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vollzogen werden. Das dritte Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit unterstützt Unternehmen dabei, ihre IT-Infrastruktur resilienter gegenüber Cyberangriffen zu machen, und fördert Risikoanalysen, Schulungen von Mitarbeitenden und den Erwerb von Software für den IT-Basisschutz.
Übersicht Mittelstand Innovativ & Digital
MID-Gutscheine
Mit den Gutscheinvarianten MID-Analyse (max. Zuwendungssumme 15.000,-€ / Förderquote 60% (Mittlere Unternehmen), 80% (Kleinunernehmen)), MID-Innovation (max. Zuwendungssumme 40.000,-€ / Förderquote 60% (Mittlere Unternehmen), 80% (Kleinunernehmen)) und MID-Digitalisierung (max. Zuwendungssumme 15.000,-€ / Förderquote 60% (Mittlere Unternehmen), 80% (Kleinunernehmen)) unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Technologietransfer, bei externen Analysen und Entwicklungsarbeiten durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Auch die effiziente digitale Transformation unternehmensinterner Prozesse wird mit MID-Gutscheinen gefördert.
Der Fokus liegt dabei auf einer intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Betriebsabläufen. So sollen KMU dabei unterstützt werden, die Trends ihrer Branche aufzugreifen und diese mithilfe spezifischer Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen beziehungsweise Unternehmensprozesse effizienter und nachhaltiger zu gestalten.
Wer kann einen MID-Gutschein beantragen?
Einen MID-Gutschein können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen . Die Gutscheine werden vom Unternehmen selbst beantragt, das dann EU-weit frei wählen kann, welchen Auftragnehmer/in es mit der Umsetzung der gewünschten Leistung beauftragt.
Auf einen Blick
- Engagieren Sie externe Unterstützung zur Initiierung und Umsetzung von Innovations- und Digitalisierungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen
- MID-Digitalisierung: Umsetzung von digitalen Lösungen und Digitalisierung Ihrer Prozesse
- MID-Analyse: Technologieanalysen für Produkt-, Dienstleistungs- oder Produktionsinnovationen
- MID-Innovation: Forschung, Entwicklung und Testen von Prototypen bis zur Markt-/Einsatzreife
- Anteilige Kostenerstattung für die erbrachten Dienstleistungen
- Für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen
Weitere Informationen finden Sie hier.
MID-Assistent/in
Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) besteht aus mehreren Teilprogrammen. Neben den MID-Gutscheinen, mit denen externe Dienstleistungen finanziert werden können, sowie MID-Digitale Sicherheit gibt es eine Förderung zur Neueinstellung von akademischen Personal, MID-Assistent/in. Mit dem Teilprogramm MID-Assistent/in unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst- und kleine Unternehmen dabei, Arbeitsplätze zu schaffen, dem Fachkräftemangel zu begegnen und gleichzeitig den Wissens- und Technologietransfer in den Betrieb hinein voranzutreiben: Junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen werden als MID-Assistent/in im Unternehmen angestellt, um ihr frisch erworbenes Wissen in einem konkreten Digitalisierungs-, Nachhaltigkeits- oder Innovationsprojekt einzubringen.
Wer kann einen MID-Gutschein beantragen?
Eine/n MID-Assistent/in können Kleinst- und kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und weniger als 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) beantragen. Von diesen 49 Mitarbeitenden dürfen maximal fünf einen akademischen Abschluss besitzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eingestellt sind, sowie Werkstudierende werden dabei nicht berücksichtigt.
Auf einen Blick
- Stellen Sie einen Hochschulabsolventen oder eine Hochschulabsolventin projektbezogen als MID-Assistent/in ein, um ein Digitalisierungs-, Nachhaltigkeits- oder Innovationsprojekt umzusetzen
- Arbeitsbeginn max. zwei Jahre nach Hochschulabschluss
- Anteilige Finanzierung der Lohnkosten
- Für Betriebe, in denen max. fünf Mitarbeitende einen akademischen Abschluss besitzen
- Für den direkten Wissens- und Technologietransfer von der Hochschule in Ihren Betrieb
Personen, die als MID-Assistent/in infrage kommen, dürfen erst nach der Bewilligung des Antrags, allerdings maximal sechs Monate danach, eingestellt werden. Ihr Hochschulabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, wenn sie die Arbeit als MID-Assistent/in aufnehmen. Der Nachweis erfolgt über das Abschlusszeugnis beziehungsweise die Abschlussurkunde. Idealerweise sollte ein/e MID-Assistent/in unbefristet angestellt werden, mindestens jedoch für zwei Jahre, und muss ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mindestens 30.000 Euro (also mindestens 2.500 Euro/Monat) erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
MID-Digitale Sicherheit
Kein Unternehmen kommt mittlerweile noch ohne IT-Anwendungen und Internetzugang aus. Durch die fortschreitende Digitalisierung entstehen immer neue Anwendungsfälle und Vernetzungen. Doch wo es mehr Schnittstellen gibt, entstehen auch neue potenzielle Einfallstore für Cyberkriminalität. MID-Digitale Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.
Das neue Teilprogramm fördert Maßnahmen in drei verschiedenen Schwerpunkten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:
- Unternehmen können mithilfe der Förderung eine Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit durchführen lassen und Maßnahmen ergreifen, um die dadurch erkannten Schwachstellen zu beheben.
- Es werden Schulungen der Mitarbeitenden gefördert, um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren und gezielt fortzubilden.
- Die Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz (z. B. Anti-Viren- und Anti-Ransom-Software) wird gefördert.
Die geförderten Unternehmen werden mit bis zu 15.000 Euro unterstützt, wobei die Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen bei 80 % liegt und die Förderquote für mittlere Unternehmen bei 60 %. Anträge können ab 05. Oktober 2022 ausschließlich online gestellt werden. Es steht ein monatliches Förderkontingent zur Verfügung. Ist dieses ausgeschöpft, schließt das System. Anträge können dann wieder ab dem ersten Tag des Folgemonats gestellt werden („Windhund-Verfahren“).
Auf einen Blick
- Analysen, Schulungen und Software für eine resiliente IT-Sicherheit
- drei miteinander kombinierbare Schwerpunkte: Ist-Analyse der IT-Sicherheit, Schulungen für Mitarbeitende, Anschaffung von Hard- und Software für den IT-Basisschutz
- Fördersumme von mindestens 4.000 Euro und maximal 15.000 Euro für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen
- Förderquote: 80 % für Kleinst- und kleine Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen
- Durchführungszeitraum: 3, 6, 9 oder 12 Monate
Weitere Informationen finden Sie hier.
Go Digital
Mit Hilfe von Beratungsdienstleistungen unterstützt das Förderprogramm „go-digital“ kleine und mittlere Unternehmen, damit diese mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt halten können.
Gegenstand der Förderung
Autorisierte Beratungsunternehmen auf dem Gebiet der Informationstechnologie führen Analysen durch, beraten individuell und fachlich und setzen die in diesem Rahmen empfohlenen Maßnahmen um. Das Programm umfasst drei Module:
• IT-Sicherheit
• Internet-Marketing
• Digitale Geschäftsprozesse
Förderumfang
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul und gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Voraussetzung
Begünstigt sind in Deutschland ansässige, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks oder Niederlassungen in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und deren Vorjahresumsatz- bzw. die Vorjahresbilanzsumme höchstens 20 Mio. Euro betragen hat. Des Weiteren muss die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung vorliegen.
Kontakt
Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
EuroNorm GmbH
Stralauer Platz 34, 10243 Berlin
030 / 97003-333
go-digital@euronorm.de
NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation
Es gilt neue digitale Technologien und Maßnahmen zu implementieren oder (sonstige) Innovationen bei Produkten, Verfahren oder Prozessen anzustoßen.
Gegenstand der Förderung
Mit dem Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit werden Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen unterstützt. Förderfähig sind Investitionsvorhaben aus folgenden drei Bereichen:
• Digitale Produktion und Verfahren
• Digitale Produkte
• Digitale Strategie und Organisation
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm, die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren zum Ziel haben. Das Förderdarlehen kann ebenfalls für bestimmte Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiefeldern beantragt werden.
Förderumfang
Gefördert werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren und endfällige Darlehen mit Laufzeiten von drei Jahren bei einem festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Der Finanzierungsanteilkann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die gewährte Kreditsumme beträgt mind. 25.000 Euro bis max. 10 Mio. Euro. Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten. Die Auszahlung beträgt 100 Prozent.
Voraussetzung
Das in Nordrhein-Westfalen betriebene, gewerbliche Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und bereits seit mindestens zwei Jahren bestehen. Darüber hinaus darf der Gesamtumsatz nicht über 500 Mio. Euro im Jahr betragen. Das zu finanzierende Vorhaben sollte einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.
Kontakt
NRW.BANK
Hauptsitz Münster
Förderberatung Westfalen/Lippe
Friedrichstraße 1, 48145 Münster
0251 / 91741 0
info@nrwbank.de
www.nrwbank.de
NRW.BANK.Universalkredit
Zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für Vorhaben im In- und Ausland.
Gegenstand der Förderung
Die Darlehen können zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs eingesetzt werden, z.B. für Investitionsmaßnahmen und /oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf. Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Förderumfang
Gefördert werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren und endfällige Darlehen mit Laufzeiten von drei, fünf oder 12 Jahren bei einem festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Der Finanzierungs-anteil kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten. Die Auszahlung beträgt 100 Prozent.
Voraussetzung
Vorhaben in anderen Bundesländern und im Ausland müssen einen positiven NRW-Effekt aufweisen. Antragsberechtigt sind Existenzgründer/innen, mittelständische Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz - einschließlich verbundener Unternehmen - 500 Mio Euro nicht überschreitet) und Angehörige der freien Berufe.
Kontakt
NRW.BANK
Hauptsitz Münster
Förderberatung Westfalen/Lippe
Friedrichstraße 1, 48145 Münster
0251 / 91741 0
info@nrwbank.de
www.nrwbank.de
It ́s owl Transfergutschein
(für KMU bis 249 Beschäftigte)
Kernziel ist die Entwicklung innovativer Produkte, Prozesse, Geschäftsmodelle, Methoden und Verfahren zur Gestaltung der digitalen Transformation.
Gegenstand der Förderung
Durch das it’s OWL Transfermodell haben seit 2012 auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU im Sinne der EU-Definition) in OWL die Möglichkeit, von neuen Technologien großer Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu profitieren. Themenfelder für Transferprojekte können zum Beispiel Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, Lösungen im Bereich der intelligenten Vernetzung von Maschinen und Anlagen, die Analyse und Verbesserung von IT-Sicherheitsstrategien, die Gestaltung von Mensch-Maschine-Schnittstellen, Potenzialanalysen für den Einsatz von Selbstoptimierung, Strategien für ein effizientes Energiemanagement oder Maßnahmen zur Implementierung neuer Geschäftsmodelle sein, wobei die Förderung ausschließlich aus der wissenschaftlichen Unterstützung durch die Forschungseinrichtungen (keine Förderung von Investitionen) besteht.
Förderumfang
Zwei Gutscheinvarianten: Variante A umfasst Analyse- und Konzeptionsaufträge der Unternehmen an die Forschungs-einrichtungen (max. Fördersumme: 20.000 Euro). Die Variante B ist für Erprobungs- und Umsetzungsaufträge vorgesehen (max. Förder-summe: 40.000 Euro). Bei kleinen Unternehmen bis 50 Mitarbeiter erfolgt die Erstattung bis zu 80 Prozent. Bei mittleren Unternehmen mit > 50 und bis zu 249 Beschäftigten ist eine Förderung von bis zu 60 Prozent möglich. Das Gutscheinmodell sieht vor, dass die KMU zuerst in Vorleistung treten und anschließend ihre Kosten anteilig erstattet bekommen. Für Transferprojekte stehen bis 2023 insgesamt fünf Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Voraussetzung
Das Unternehmen muss sich mit seiner Betriebsstätte in NRW befinden und die KMU-Kriterien erfüllen. Der Umsatz darf darüber hinaus nicht mehr als 50 Mio. Euro oder die Bilanzsumme nicht mehr als 43 Mio. Euro im Jahr betragen. Zudem darf das Unternehmen in den letzten drei Kalenderjahren nicht mehr als 200.000 € Förderung erhalten haben (De-minimis) und dem it`s OWL e.V. als Fördermitglied beitreten.
Kontakt
it's OWL Clustermanagement GmbH
Technologietransfer / Arbeit 4.0 NRW.Innovationspartner
Klaus-Peter Jansen
Zukunftsmeile 1, 33102 Paderborn
05251 / 5465273
k.jansen@its-owl.de
www.its-owl.de
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Mit ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum – verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen – geleistet werden.
Gegenstand der Förderung
Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Diese Projekte können als ZIM-Einzelprojekte, ZIM-Kooperationsprojekte oder ZIM-Kooperationsnetzwerke gefördert werden. Zusätzlich unterstützt ZIM die Markteinführung dieser Entwicklungen.
Förderumfang
ZIM-Einzelprojekte: max. 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, die auf max. 380.000 Euro begrenzt sind. ZIM-Kooperationsprojekte: Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, die auf max. 380.000 Euro begrenzt sind. ZIM-Kooperationsnetzwerke: Gefördert werden Leistungen des Netzwerkmanagements von max. 380.000 Euro.
Voraussetzung
Voraussetzungen für eine Förderung sind ein hoher Innovationsgehaltmit technischen Risiken sowie gute Marktchancen. Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und maximal 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme.
Kontakt
InnoZent OWL e.V.
Zukunftsmeile 2
33102 Paderborn
Tel.: +49 5251 . 8794 - 690