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Fördermittel

Die meisten Gründerinnen und Gründer benötigen für die Realisierung ihrer Geschäftsidee Startkapital. Damit die Finanzierung gelingt, ist eine sorgfältige Finanzplanung unerlässlich. Öffentliche Förderprogramme von Bund und Ländern bieten finanzielle Unterstützung.

Die wichtigsten Programme stellen wir hier kurz vor:

Tipp

Weitere Informationen zu Förderungen für Existenzgründer, Existenzgründerinnen und Unternehmen gibt es auf folgenden Seiten:

„Förderung unternehmerischen Know-hows“

Für NRW gilt

 BemessungsgrundlageFördersatzmax. Zuschuss

Junge Unternehmen

Nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euro 50% 2.000 Euro

Bestandsunternehmen

Ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euro 50% 1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 Euro 90% 2.700 Euro

http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Service/publikationen,did=758660.html

Gründungszuschuss


Ein Gründungszuschuss kann von der Agentur für Arbeit gezahlt werden, wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf §147 Absatz 3 SGB III beruht. Die Förderung läuft in zwei Phasen über einen Zeitraum von 15 Monaten und fördert nur Gründungen, bei denen es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt. Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit über die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (wie z. B. IHK, HWK oder die Wirtschaftsförderung des Kreises Minden-Lübbecke) nachzuweisen.

Dauer und Höhe des Gründungszuschusses

Einen Gründungszuschuss erhalten Sie zunächst 6 Monate lang. Wie viel Zuschuss Sie bekommen, hängt von der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ab. Es gilt: Gründungszuschuss pro Monat = Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds + 300 Euro: Nach einem halben Jahr können Sie weitere 9 Monate lang 300 Euro erhalten. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind.

Gründungszuschuss beantragen

Den Gründungszuschuss müssen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich beantragen. Vereinbaren Sie dazu online oder telefonisch einen Termin.

0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr
https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss

EXIST-Existenzgründungen aus der Wissenschaft

Ziel ist es, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Anzahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. In Wettbewerben fördert EXIST, bereits seit 1998, eine lebendige und nachhaltige Gründungskultur an öffentlichen und privaten Hochschulen.

EXIST ist Bestandteil der „Hightech-Strategie“ und wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Unterschieden wird zwischen EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer. www.exist.de 

Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen

Im Rahmen des Ideenwettbewerbs schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hoch dotierte Geldpreise aus und fördert alle Preisträger darüber hinaus mit gezielten Qualifizierungsangeboten und individuellen Experten-Coachings.  Der Wettbewerb ist offen für alle innovativen Geschäftsideen in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). de.digital 

German Accelerator

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt junge deutsche Unternehmen aus den Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Life Sciences durch einen Aufenthalt im Silicon Valley, in New York, Boston sowie Südostasien beim Eintritt in den US-amerikanischen bzw. südostasiatischen Markt. Gefördert wird ein mehrmonatiger Aufenthalt von bis zu zwei Personen.

www.germanaccelerator.com

WIPANO

Das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, kreatives Potenzial zu nutzen. Es trägt des Weiteren dazu bei, innovative Ideen und Erfindungen aus der öffentlichen Forschung wirtschaftlich zu verwerten, indem es bei der effizienten Sicherung geistigen Eigentums durch Patente und Gebrauchsmuster (gewerbliche Schutzrechte) unterstützt. www.wipano.de

 

Gründerstipendium NRW

Das Gründerstipendium NRW eröffnet die Chance, Ihre innovative Geschäftsidee auf den Weg zu bringen und in die Gründerszene Ihrer Region einzusteigen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt jede Gründerin/jeden Gründer, die/der vor oder am Anfang der Existenzgründung steht, mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.000 Euro für maximal ein Jahr, um den Start in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Darüber hinaus erhalten Sie die Gelegenheit, sich in Gründernetzwerken auszutauschen und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen.

Das Gründungsnetzwerk stellt Ihnen einen persönlichen Coach zur Seite, der Sie durch den Gründungsprozess begleitet und gemeinsam mit Ihnen einen Betreuungsfahrplan entwickelt.

Voraussetzungen für den Erhalt des Stipendiums:

  • Sie haben eine innovative Geschäftsidee mit zukunftsweisendem Charakter.
  • Sie gründen ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen; allein oder in einem Team. Bis zu drei Personen des Teams können gefördert werden.
  • Die Gründung ist nicht länger als zwölf Monate her bzw. steht in den nächsten zwölf Monaten an.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Gleiches gilt für die Mitgründerinnen bzw. -gründer.

https://www.gruenderstipendium.nrw/

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Programm umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von freien Unternehmensberatern und erleichtert so das Gründen.

Gefördert werden:

  • 50% der Beratungskosten, bis max. 400,-€ je Tagewerk
  • Es können bis zu vier Tagewerke gefördert werden (bei Betriebsübernahmen bis zu sechs Tagewerke)

Achtung: Mit der Beratung darf erst nach der Förderzusage begonnen werden.

Für Gründer, die ALG II beziehen, sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer, die ein mit ALG II vergleichbares Einkommen nachweisen, gibt es günstigere Konditionen

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Beratungsprogramm-Wirtschaft-NRW-BPW/15211/produktdetail.html

Meistergründungsprämie

Das Förderprogramm für Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen, fördert Investitionen und Betriebsmittel für Gründungen, Firmenübernahmen und mehrheitliche Beteiligungen in NRW, sofern sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Bei förderfähigen Ausgaben von mindestens 15.000,-€ wird für die erste Gründung ein einmaliger Zuschuss von 7.500,-€ gezahlt. Personalkosten und Unternehmerlohn dürfen nicht mit eingerechnet werden. Optional gibt es eine 80%ige Bürgschaft über den StarterScheck Handwerk NRW bis zu 200.000,-€.

https://www.lgh.nrw/index.php/meistergruendungspraemie

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung

Das Förderprogramm bietet eine Beratung im Zusammenhang mit einer möglichen Übernahme. Das Programm gliedert sich in zwei Phasen: Machbarkeitsstudie und Umsetzungsberatung. Der Gründer erhält einen Zuschuss i. H. v. max. 50% (bzw. 80% bei Gründern als Belegschaftsinitiative) der Beratungskosten, max. 1.500,-€ je Tagewerk. Je Beratungsphase sind max. vier Tagewerke förderbar. www.nrwbank.de

Titelbild: © sebra - stock.adobe.com

 
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